VERKEHRSBERUHIGTE ZONE – ZTL

Isola pedonale

Der Gemeinderat Jesolo hat zum Zwecke der Sicherheit und der Mobilität, zur Vermeidung der Luftverschmutzung und zum Schutz der Schwächeren im Straßenverkehr, den Fußgängern eben, auch dieses Jahr 2017 Maßnahmen zur Verkehrseinschränkung in den Gebieten, die vom Fremdenverkehr am meisten betroffen sind, beschlossen.

Zu diesem Zwecke werden in einigen Gebieten der Küstenstraße Verkehrsberuhigte Zonen (ZTL) eingerichtet, in denen für Kraftfahrzeuge Fahr- und Halteverbot und für Roller und ähnliche Fahrzeuge Fahrverbot besteht.

Die ZTL gelten täglich ab Donnerstag, 25. Mai bis Sonntag, 10. September 2017, von 20.00 bis 6.00 Uhr des folgenden Tages.

 
 

Gebiete:

 

Außerdem ist es Fahrrädern mit vier oder mehr Rädern vom 8. Juli bis 27. August, zwischen 21:30 und 23:30 Uhrverboten auf den Fahrradwegen der oben genannten, verkehrsberuhigten Zonen zu fahren.

Während die verkehrsberuhigten Zonen gelten, müssen alle in den oben aufgelisteten Straßen und Plätzen stehenden Fahrzeuge von den Interessierten spätestens bis zum Beginn der ZTL entfernt werden.

Der Zugang und Verkehr in den ZTL in Bedarfsfällen ist mit einer entsprechenden Genehmigung, die von der örtlichen Polizeidienststelle erteilt wird, möglich.

 
 (145.13 KB)Verfügung Nr. 66/2017 - Institution Verkehrsberuhigte Zone (145.13 KB) (145.13 KB).
 
 

Zu weiteren Informationen

Örtliche Polizeidienststelle
Rathaus Jesolo
Via S. Antonio 11 (1. Stock)
Öffnungszeiten: von montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr; dienstags und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr. Samstags und an Feiertagen geschlossen
Telefon 0421 359190
Fax 0421 359175
E-Mail polizia.municipale@comune.jesolo.ve.it
Pec polizialocalejesolo@legalmail.it 
 

Quelle: Presseamt der Gemeinde Jesolo
E-Mailcomunicazione@comune.jesolo.ve.it

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