VERKEHRSBERUHIGTE ZONE – ZTL

 
 
 
Die Gemeindeverwaltung von Jesolo hat auch im Jahr 2012 beschlossen, in den vom Fremdenverkehr am meisten besuchten Gebieten, Maßnahmen zur Verkehrseinschränkung anzuwenden.

 

Zu diesem Zweck werden in einigen Streckenabschnitten der Küstenstraße Verkehrsberuhigte Zonen (ZTL) eingerichtet, in denen für Kraftfahrzeuge Fahr- und Halteverbotund für Roller und ähnliche Fahrzeuge Fahrverbot besteht. Die ZTL ist von Mittwoch, dem 28.Maibis Sonntag,dem14.September 2014, von 20.00 bis 6.00 Uhr des kommenden Tages auf folgenden Strecken der Küste effektiv:

 
 

Außerdem dürfen auf den Radwegen in den obengenannten verkehrsberuhigten Zonen vom 12.Juli bis 24.August, von 21:30 bis 23:30 Uhr keine Fahrräder mit mehr als drei Rädern verkehren.

Während die verkehrsberuhigten Zonen effektiv sind, müssen alle in den oben aufgelisteten Straßen und Plätzen stehenden Fahrzeuge von den Interessierten spätestens bis zum Beginn der ZTL entfernt werden.

Der Zugang und Verkehr in den ZTL ist in Bedarfsfällen mit einer entsprechenden Genehmigung, die von der örtlichen Polizeidienststelle erteilt wird, möglich.

 
 

contatti

Responsabile Comandante Claudio Vanin
Dove rivolgersi Comando Polizia Locale
Indirizzo Municipio via S. Antonio 11 (1° piano)
Orario di apertura al pubblico: dal lunedì al venerdì dalle 9 alle 12; martedì e giovedì dalle 15 alle 18. Sabato e festivi chiuso
Orario di ricevimento dei periti: martedì e giovedì dalle 9 alle 12
Telefono 0421 359190
Fax 0421 359175
E-mail polizia.municipale@comune.jesolo.ve.it
Pec polizialocalejesolo@legalmail.it

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